Die Deutsche Bahn und ihre sogenannten "Schwarzfahrer": wer ist hier eigentlich der Parasit, und wer der Wirt?

Angesichts des rauhen Umgangs, den die Deutsche Bahn bisweilen mit ihren Kunden pflegt, ist die Frage, wer hier wen bescheisst, nicht so leicht zu beantworten, wie es scheint. Wer das Wort "Fahrpreisnacherhebung" aus persönlicher Erfahrung kennt, kann durchaus ein willendlicher Schwarzfahrer sein, oder aber nur ein im Tarifdschungel überforderter, normaler Kunde. Eine weitere Möglichkeit ist die, daß es sich um ein willkürliches Opfer der Geldeintreibungs- und Nötigungsmaschinerie der Deutschen Bahn handelt - denn die Kasse muß ja stimmen, und gerecht sein will man ja auch.

Mit der Deutschen Bahn stehe ich vermutlich seit dem Zeitpunkt auf Kriegsfuß, an dem ich anfing, sie regelmäßig zu nutzen. Diese regelmäßige Nutzung, als Student und auch als Azubi, zeigte schnell, daß meine Vorstellung, wann es - zumindest moralisch - in Ordnung sei, einen Zug auch unentgeldlich zu nutzen, deutlich von den Ansichten der Deutschen Bahn abwich.

Angenommen, es ist Wochenende, nach einem Discobesuch kurz vor 5 Uhr in der Früh. Es ist Dezember, und das Thermometer eines Apothekenschilds auf dem Weg zur Haltestelle der S-Bahn zeigt die wohlige Temperatur von -9° Celsius. Man erreicht den S-Bahnhof, die S-Bahn kommt in wenigen Minuten, sagen wir: in ein bis zwei Minuten. Man braucht, um sein Monatsticket aufzuwerten, noch ein Zusatzticket und hat sich das notwendige Kleingeld recht genau aufgehoben. Dieses - oder ein zwingend benötigter Teil davon - fällt jedoch knapp 10x durch, es ist keine Person weit und breit, und man hört den Zug bereits einfahren. Das ist eine Situation, in der ich meine Pflicht zum Ticketkauf als erfüllt betrachte. Zumindest wenn die Alternative lautet, sich in der kommenden Stunde bis zum nächsten Zug unfreiwillig in einen Schneemann zu verwandeln.

Zum Glück hat die Bahn für so etwas Verständnis. Ausser natürlich solche - oder vergleichbare - Situationen passieren einem häufiger als etwa alle hundert Jahre ein mal.

Die Praxis zeigt, daß als Vielfahrer solche Situationen gelegentlich vorkommen, und daß die Bahn nach wenigen Vorkommnissen, unabhängig von der gegebenen Situation, scheinbar zu einem Zufallsprinzip übergeht, wenn es darum geht, ob und in welcher Höhe Forderungen geltend gemacht werden.

Der aktuelle Fall und die Logik

Nachdem ich etwa zwei Jahre lang quasi nur mit PKW unterwegs war, bin ich nun von Berufs wegen wieder häufiger mit der Bahn unterwegs. Zum Glück nur im Fernverkehr, bei dem ich eigentlich davon ausging, dass Kunden dort irgendwie besser behandelt würden. Dies trifft leider nur zum Teil zu, wie die folgenden zwei Fälle zeigen.

Fall 1a: Die ungültige Kreditkarte

Anfang des Jahres fuhr ich Samstag Abends von einem Kunden in Süddeutschland in Richtung Heimat nach NRW. Eine Strecke, die ohne Bahncard mit etwa 95,- EUR zu Buche schlägt, dank vorhandener Bahncard 50 jedoch nur die Hälfte kostet. Da ich spät dran war, blieb mir nur der Ticketkauf im ICE. Als ich an Bord ein Ticket kaufen wollte, stellte ich überrascht fest, dass ich nicht ausreichend Bargeld dabei hatte, lediglich etwa 25 Euro. Zu allem Überfluß war die Kreditkarte nicht mehr gültig, und Bezahlen per EC Karte ist im Zug nicht (war das nicht mal anders?) möglich. Ich war somit zahlungsunfähig. (An dieser Stelle nochmal mein Dank an die Deutsche Kreditbank AG a.k.a. DKB, die es nicht so genau nimmt, ob man bei Kontenpfändungen und Kreditkartensperrungen gerade das Konto des richtigen Kunden geöffnet oder sich um ein paar Zeilen verguckt hat).

Somit hatte ich keine Wahl, als mich damit abzufinden, daß diese Fahrt wohl 40 EUR (die Kosten der sogenannten Fahrpreisnacherhebung) mehr kosten würde als geplant.

Nach Schilderung der Situation, die zusammen mit Fall Nr. 1b in einem Schreiben erfolgte, erhielt ich nach wenigen Wochen vom Service-Center der Bahn die Antwort, dass man bereit sei die entstandene Forderung von 78,- EUR auf den normalen Fahrpreis von etwa 48 Euro zu reduzieren. Ich war positiv überrascht.

Fall 1b: Ungültige Kreditkarte meets Wintereinbruch meets EC-Chipkarten-Desaster meets überhöhte Fahrpreisforderung

Nachdem ich mit dem Zug aus Fall 1a Samstag nachts endlich nach Hause kam, blieb ich Sonntag im Haus. Ein Austausch der Kreditkarte im Portemonnaie war nicht möglich, da sich das neue Exemplar in Süddeutschland befand. Geld holen war nicht nötig, da ich nicht davon ausging, an einem Sonntag zu Hause mehr als die nach der Taxiheimfahrt verbliebenen 20 Euro zu benötigen. So kam es, wie es kommen mußte: Montag morgen unverhoffter Wintereinbruch in NRW, totales Chaos. Armaggeddon in Weis. Das gerufene Taxi braucht statt 10-12 Minuten derer geschlagene fünfundzwanzig. Ein Halt bei der Bank fiel somit aus. Der Automat am Hauptbahnhof mochte meine EC Karte nicht (die später am Zielbahnhof einwandfrei funktionierte), die Kreditkarte war und blieb gesperrt, und das Bargeld war auf etwa 15 Euro geschrumpft. Da ich beim Kunden zu einem Termin erwartet wurde, stieg ich nach etwa 70 Minuten Schlaf in der Nacht richtig gut gelaunt in den ICE und harrte der Dinge, die da kommen mögen. Schief gehen konnte ja eigentlich nichts mehr.

Doch damit lag ich falsch.

Gegen 11 Uhr wurde ich in meinem Abteil geweckt, Fahrscheinkontrolle! Da ich froh war, noch etwas zu schlafen, wollte ich gar nicht richtig aufwachen, und murmelte nur Start- und Zielbahnhof, "mit Bahncard 50", und daß ich nicht zahlen könne wegen Winter, Kreditkarte und EC Karte, und den Spaß schon Samstag gehabt hätte. Ich legte direkt Ausweis und Bahncard 50 auf den Tisch und versuchte, möglichst schläfrig zu bleiben, da ich die Nacht mal wieder bis 7 Uhr morgens in die Länge gezogen hatte. Die Erinnerungen sind etwas verschwommen, aber ich steckte wohl Ausweis und Bahncard wieder ein, und fragte nochmal nach, ob diese bei der Forderung von rund 136(!) Euro berücksichtigt worden sei. Da auf der Fahrkarte quittiert ist, dass ich eine BC 50 habe, wurde sie es wohl nicht, wie sich bei genauerer Betrachtung ihrer Vorderseite am Zielbahnhof herausstellte.

Beide Fahrten schilderte ich einem zusammenfassenden Schreiben an das Service-Center, selbstverständlich inklusive des Hinweises auf meine Bahncard, den überhöhten Forderungbetrag und den handschriftlichen Vermerk, daß ich eine BC 50 hätte, auf der Rückseite der Rechnung, inklusive Signatur.

Ich habe inzwischen 2x auf die Umstände, die Bahncard und den Vermerk hingewiesen. Dazu kommt, dass ich zeitgleich das aus Fall 1a vermeintlich bekannte erhöhte Beförderungsentgeld von 78 Euro überwiesen habe. Dennoch kann man aus Gleichbehandlungsgründen von der Forderung von 136 Euro nicht absehen.

Für die Gleichbehandlungsgründe habe ich Verständnis, jedoch nicht dafür, daß man mir aus statistischen Gründen mit offensichtlich falschen Forderungen auf die Eier geht. Es sind noch rund 57 Euro offen. Die bleiben offen bis zum Fristende am 10.5.2010. Und bis ans Ende aller Tage.
Den Inkassodreck kann man dann ja so semi-ungelesen abheften, bis irgendwann der Mahnbescheid da ist. Kreuzchen bei "Widerspruch", und schauen, was passiert. Mehr Aufklärung der Situation mag ich wirklich nicht mehr betreiben.

Fall 2... wird ein separates Posting

Und anschließend hier verlinkt.. Ich denke, dieses ist mehr als lang genug geworden.